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neue Gefahrenkarte

Der Gemeinderat hat im April 2008 eine Ingenieur- und Geologengemeinschaft beauftragt, für Wynigen eine Gefahrenkarte zu erarbeiten. Das Ergebnis liegt nun vor; der Gemeinderat hat die Unterlagen gutgeheissen. Die Erkenntnisse sind ab sofort im Baubewilligungsverfahren anzuwenden. Die Grundlagen dienen auch der Planung von Hochwasserschutzmassnahmen und werden später in Zonenplan und Baureglement einfliessen.

Die Karten stellen die bestehende Gefährdung in den Bereichen Wasser, Hangmuren und Sturzprozesse dar. Der technische Bericht enthält auch Empfehlungen für Massnahmen zur Gefahrenreduktion. Die Planung zeigt die Gefährdung aus Sicht des Begutachters auf und ist vorerst nicht grundeigentümerverbindlich.

Die rechtsverbindliche Umsetzung bleibt der kantonalen und kommunalen Gesetzgebung und Planung (Ortsplanungsverfahren) vorbehalten. Kanton und Gemeinde sind allerdings verpflichtet, die Resultate einer Gefahrenkarte sofort zu berücksichtigen. Die Gemeinde berücksichtigt deshalb im Rahmen von Baubewilligungsverfahren neu auch mögliche Naturgefahren.

Alle betroffenen Grundeigentümer werden bei der nächsten Ortsplanungsrevision Gelegenheit erhalten, sich zu den eingetragenen Gefahrenstufen und daraus resultierenden allfälligen Baubeschränkungen zu äussern.

Die Unterlagen können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.


Datum der Neuigkeit 28. Aug. 2009
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