Neue Fristverlängerungspraxis für das Einreichen der SteuererklärungPer 1. Januar 2021 gilt eine neue Fristverlängerungspraxis für das Einreichen der Steuererklärung. Die Anzahl der Fristverlängerungen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Das führt dazu, dass der Eingang der Steuererklärungen von Mitte Juni bis Mitte September tief ist. Im Rahmen einer Aufwandanalyse wurde festgestellt, dass die zunehmenden Fristverlängerungen einen immer grösser werdenden Aufwand verursachen. Daher hat die Steuerverwaltung die Kosten neu analysiert und erhebt nun in einem früheren Zeitpunkt moderat erhöhte Gebühren. Die Fristverlängerungen können wie gewohnt online via BE-Login und unter www.taxme.ch erfasst werden. Fristverlängerungen natürliche Personen
Datum der Neuigkeit 11. Jan. 2021
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