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Erste Besiedlung unserer Gegend

400 - 600
Die Besiedlung unserer Gegend erfolgte zwischen 400 und 600 nach Christus. Die keltisch-römische Bevölkerung wurde zum Teil gewaltsam verdrängt. Die alemannischen Sippendörfchen waren nur sehr klein. Sie lagen häufig so nahe beieinander, dass oft nur wenig Raum für eine spätere Ausdehnung blieb. Etwas anders waren die Verhältnisse im Gebiet unserer Gemeinde. Die ersten alemannischen Einwanderer siedelten sicher da, wo das Land von der keltisch-römischen Bevölkerung bereits urbanisiert worden war, im Flachland. Spätere Generationen rodeten das bewaldete Hügelland, das genügend Raum für neue Siedlungen bot und das Anwachsen der Bevölkerung ermöglichte. So entstanden in einem ausgedehnten Gebiet um den ursprünglichen Dorfkern zahlreiche Einzelhöfe.
Flurnamen wie Grüt, Horüti (von reuten, roden) und Schwanden (von schwenten) weisen noch heute auf Landstücke hin, die durch Roden gewonnen wurden. Dass sie sich das urbar gemachte Land aneignen durften, war für viele Bauern ein Anreiz, die mühsame Arbeit auf sich zu nehmen.
Das Normalmass für ein Bauerngut war die Hube (40 bis 50 Jucharten), zu der ein Haus mit Hofstatt und Garten, dazu Ackerland in den verschiedenen Zelgen und Wiesland gehörte. Wald und Weiden blieben unverteilt. Der Flurname "Allmend" bezeichnet noch heute das Gebiet, welches früher von den Dorfgenossen gemeinsam genutzt wurde. Hier konnte jeder sein Vieh zur Weide treiben und sich mit Bau- und Brennholz versorgen. Das Recht der Allmendnutzung galt als Ergänzung und Zugehör der einzelnen Güter und ging auf jeden neuen Erwerber über. Die Dörfchen waren von einem starken Zaun, dem Etter, umgeben. Das Ackerland wurde nach dem Dreifeldsystem bewirtschaftet.
Wenn wir davon ausgehen, dass das Privatland ursprünglich annähernd gleichmässig unter den freien Dorfgenossen aufgeteilt war, darf es uns doch nicht erstaunen, dass sich diese Verhältnisse nicht über Jahrhunderte hielten. Schenkungen, Verkäufe, Erbteilungen und neu urbanisiertes Land führten bald zu Verschiedenheiten im Grundbesitz. Die grossen Grundherren überragten die kleinen Bauern mehr und mehr an Ansehen und brachten Letztere allmählich in eine Abhängigkeitsverhältnis. Die einst freien alemannischen Bauern unterstellten sich aus dem Bedürfnis nach Schutz in unruhigen Zeiten diesen Grundherren, auch Freiherren genannt, und wurden zu Lehensleuten. Solchen Freiherren gelang es im Laufe der Zeit häufig, durch Erwerb der entsprechenden Rechte eine Grafschaft zu gründen. Neben diesen grossen Herren gab es auch die kleinen, die Dienstmannen, auch Ministerialen genannt. Wie die Könige den Grafen Ländereien zu Lehen gaben, so verliehen diese einzelnen Güter als Pfand der Treue an ihre Ministerialen weiter.
Nebst den eben erwähnten Ländereien erlangte die territoriale Ausdehnung der Kirche, insbesondere der Klöster, eine immer grössere Bedeutung. Die Klöster erhielten Vergabungen von oft weit entfernten Gütern. Im Zusammenhang mit einer Schenkung an das Kloster St. Johannsen bei Erlach wird Wynigen erstmals in einer Urkunde erwähnt.