Kehrichtabfuhr
Die Kehrichtabfuhr findet jeden zweiten Mittwoch statt (2010 in den Wochen mit ungerader Wochennummer, erstmals am 06. Jan.). Wir bitten Sie, den Abfall am Vorabend der Abfuhr oder am Morgen bis 07.00 Uhr bereitzustellen. Die Kehrichtsäcke sind mit Gebührenmarken (CHF 1.65/Stk., inkl. MWSt) zu versehen: Säcke bis 35 Liter = 1 Marke Säcke bis 60 Liter = 2 Marken Säcke über 60 Liter = 3 Marken |
Der Haushaltkehricht ist in handelsüblichen Kehrichtsäcken mit Gebührenmarke an den definierten Plätzen bzw. an der ordentlichen Abfuhrroute bereitzustellen. Die Abfall-Gebührenmarken und die Sperrgutkleber erhalten Sie in den Dorfläden. Sperrgut (maximale Masse: 2,0 m, Durchmesser 0,5 m, 50 kg) muss mit einem Sperrgutkleber versehen sein und wird mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr entsorgt. Es finden keine speziellen Sperrgutabfuhren statt. Flachglas (Fensterglas) gehört nicht in die Glassammlung. Es kann gut verpackt und in kleinen Mengen der normalen Abfuhr mitgegeben werden (Sperrgutkleber oder Kehrichtsack mit Gebührenkleber). Reklamationen über nicht abgeführten Abfall sind zu richten an: Fr. Sollberger AG, Rumendingen, 034 415 10 55. |
| Kontakt | | Bauverwaltung (Tiefbau) |
| E-Mail | | tiefbau@wynigen.ch |
| Materialien | | Hauskehricht |
|