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Kommission für Altersfragen

Der regionalen Kommission für Altersfragen obliegt es,

  • das Altersleitbild auf regionaler Ebene umzusetzen, soweit die Regionale Kommission für Altersfragen als Trägerschaft vorgesehen ist
  • weitere alterspolitische Massnahmen auf regionaler Ebene im Sinne der kantonalen Alterspolitik zu prüfen und zu erarbeiten
  • die angeschlossenen Gemeinden in Fragen der Alterspolitik zu unterstützen;
  • als Ansprechstelle für Fragen der Alterspolitik für die Behörden und die Einwohnerinnen und Einwohner der angeschlossenen Gemeinden zu funktionieren;
  • Fragen der Alterspolitik und Altersarbeit zu diskutieren und die zuständigen Behörden und Stellen auf Probleme, Anliegen und Entwicklungstendenzen aufmerksam zu machen.


Die Kommission besteht aus 9 Mitgliedern und ist in der Regel wie folgt zusammengesetzt:

  • 2 Vertreter/innen der Kommission SDOE
  • 2 Vertreter/innen der Spitex
  • 1 Vertreter/in einer Kirchgemeinde
  • 1 Vertreter/in eines Alters- und Pflegeheimes
  • 3 Senior/innen


Die regionale Kommission für Altersfragen nimmt die erwähnten Aufgaben für die Sitzgemeinde Wynigen und die Anschlussgemeinden Alchenstorf, Ersigen, Koppigen, Heimiswil, Höchstetten, Rumendingen und Willadingen wahr.

Die Regionale Kommission für Altersfragen ist eine ständige Kommission ohne Entscheidbefugnis. Sie stellt Antrag an die Kommission Sozialdienst Oesch-Emme, welche auch Wahlbehörde ist. Die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden haben ein Vorschlagsrecht.

Das Präsidium und das Vize-Präsidium der Regionalen Kommission für Altersfragen werden in der Regel von den beiden Mitgliedern der Kommission SDOE wahrgenommen.

Das Sekretariat wird durch die Gemeindeverwaltung Koppigen geführt.

Kontakt

Kommission für Altersfragen
Utzenstorfstrasse 3
3425 Koppigen
Tel. 034 413 88 88
Fax 034 413 88 89
kanzlei@koppigen.ch

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