Kopfzeile

Inhalt

EVP Ortssektion Wynigen

Logo
Die EVP in Kürze

Gegründet...

wurde die EVP 1919 in Brugg als erste schweizerische "Volkspartei". Die Ortssektion Wynigen wurde am 10.03.2014 gegründet.

 

mit dem Ziel...

auf der Grundlage des Evangeliums eine sachbezogene und am Menschen orientierte Politik zu betreiben.

 

Am Anfang...

stand die Überzeugung, dass sich christlicher Glaube auch in konkretem politischen Engagement ausdrücken muss.

 

Heute...

hat sich die EVP auf dieser Grundlage als kleine, aber wirkungsvolle Partei etabliert, deren Stimme in der politischen Meinungsbildung aufmerksam Gehör geschenkt wird.

 

Klare Akzente...

setzen die zahlreichen Mitglieder, die auf lokaler wie auf nationaler Ebene für die Massstäbe des Evangeliums im aktuellen politischen Tagesgeschehen eintreten.

 

In die Zukunft...

blickt die EVP mit Zuversicht: Eine Politik aus Überzeugung, die sich an grundlegenden christlichen Wertmassstäben orientiert, wird auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung eines demokratischen Gemeinwesens leisten.

Kontakt

EVP Ortssektion Wynigen
Samuel Lüthi
Neumattweg 5
3472 Wynigen
Tel. 079 706 25 73
evp-wynigen@gmx.ch

Website

Mitgliedschaft

Als Mitglieder der EVP Kanton Bern werden aufgenommen:

a) Ortsparteien

Die Ortsparteien sind selbständige Parteien. Ihre Mitglieder sind natürliche Personen (nachfolgend als Parteimitglieder bezeichnet). Das Einzugsgebiet einer Ortspartei ist in der Regel eine politische Gemeinde. Ortsparteien können sich zu Regionalparteien zusammenschliessen.

b) Passivmitglieder / Gönnerinnen und Gönner

Passivmitglieder bzw. Gönnerinnen und Gönner sind nicht stimmberechtigt und haben kein Anrecht auf den Namen „Evangelische Volkspartei“.

Die Aufnahme erfolgt durch die Geschäftsleitung. Austritte sind schriftlich einzureichen, wobei der Beitrag für das laufende Kalenderjahr noch zu bezahlen ist.

Mitglieder, die diesen Statuten oder dem Parteiprogramm bewusst zuwider handeln, können von der Geschäftsleitung ausgeschlossen werden und verlieren das Recht auf den Namen „Evangelische Volkspartei“. Ausgeschlossene haben das Rekursrecht an die ordentliche Delegiertenversammlung.

Mitgliederbeiträge

Ihr Beitrag ist unser Fundament.

Die EVP finanziert ihre politische Arbeit zum grössten Teil aus Mitgliederbeiträgen. Diese werden jährlich auf zwei Ebenen entrichtet:

 

a) Zentralbeitrag

Von der Bundespartei wird ein durch Selbsteinschätzung ermittelter Beitrag von 2 bis 3 Promille Ihres Jahreseinkommens erhoben. Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 60 000 Franken, beträgt der Zentralbeitrag zwischen 120 und 180 Franken. (Weitere Informationen zum Zentralbeitrag.)

 

b) Ortsparteibeitrag

Jede Ortspartei erhebt zudem einen eigenen Mitgliederbeitrag. Dieser wird individuell festgesetzt und bewegt sich in der Regel zwischen 70 und 100 Franken pro Jahr. Darin sind die Beiträge an die Bezirks-/Amtspartei bzw. die Kantonalpartei enthalten. Lehrlinge und Studenten bezahlen einen ermässigten Beitrag.

 

Im Beitrittsjahr müssen diese Beiträge nicht entrichtet werden!   

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt