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Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie handeln an der Gemeindeversammlung. Urnenabstimmungen in Gemeindeangelegenheiten sind in Wynigen nicht vorgesehen. Einzig alle vier Jahre finden Urnenwahlen statt. Dabei werden die Mitglieder des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission sowie Schulkommissionsmitglieder gewählt.

Als Präsident der Versammlung amtiert in der Legislaturperiode 2009-2012 Peter Sommer, Sonnhaldeweg 26, Wynigen. Vizepräsident ist Stefan Kohler, Schmiedenmatt 23, Wynigen.

Kompetenzen:Die Gemeindeversammlung wählt:
a) die Präsidentin oder den Präsidenten der Gemeindeversammlung,
b) die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Gemeindever¬sammlung,
c) die Präsidentin oder den Präsidenten des Gemeinderates, aus der Mitte der vorgängig an der Urne gewählten Gemeinderatsmitglieder

Die Gemeindeversammlung beschliesst:
a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen,
b) die Annahme, Änderung und Aufhebung der baurechtlichen Grundordnung, mit Ausnahme von geringfügigen Änderungen,
c) die Annahme, Änderung und Aufhebung von Überbauungsordnungen, sofern sie nicht gestützt auf kantonale gesetzliche Bestimmungen in die Kompetenz des Gemeinderates fallen,
d) den Voranschlag der Laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern,
e) die Rechnung,
f) das Stellenschaffen oder Aufheben, welches die Gemeinderatskompetenz überschreitet,
g) soweit Fr. 75'000 für einmalige oder Fr. 7'500 für wiederkehrende Ausgaben übersteigend:
  • neue Ausgaben
  • von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte
  • Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen
  • Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
  • Anlagen in Immobilien
  • finanzielle Beteiligung an Unternehmungen, gemeinnützigen Wer¬ken und dergleichen
  • Verzicht auf Einnahmen
  • Gewährung von Darlehen, die nicht sichere Anlagen darstellen
  • Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert.
  • Entwidmung von Verwaltungsvermögen
  • die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte
  • die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden.
Voraussetzungen:Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt. Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Eingeladen wird durch Publikation im Anzeiger von Burgdorf und Umgebung (Amtsanzeiger). Zudem wird jeder Haushaltung ein "Informationsblatt" zugestellt, welches u.a. die Traktandenliste und Botschaften zu den traktandierten Geschäften enthält.

Für die Gemeindeversammlung werden keine Stimmrechtsausweise versandt. Das Stimmrecht wird durch Anfrage des Vorsitzenden an der Versammlung selbst festgestellt. Wird das Stimmrecht von Anwesenden bestritten, konsultiert der Vorsitzende das auf das Versammlungsdatum bereinigte Stimmregister und entscheidet anschliessend über die Stimmberechtigung. Nicht Stimmberechtigte sitzen gesondert am Tisch der Medienvertreter.

Nächste Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
4. Dez. 2010 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch

Letzte Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
10. Juni 2010 20:00 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch
10. Apr. 2010 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch
5. Dez. 2009 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch
11. Juni 2009 20:00 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch
6. Dez. 2008 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal Gemeindeschreiber
12. Juni 2008 20:00 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch
1. Dez. 2007 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch
7. Juni 2007 20:00 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch

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