Willkommen auf der Website der Gemeinde Wynigen



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie handeln an der Gemeindeversammlung. Urnenabstimmungen in Gemeindeangelegenheiten sind in Wynigen nicht vorgesehen. Einzig alle vier Jahre finden Urnenwahlen statt. Dabei werden die Mitglieder des Gemeinderates und der Schulkommission gewählt.

Als Präsident der Versammlung amtiert in der Legislaturperiode 2009-2012 Peter Sommer, Sonnhaldeweg 26, Wynigen. Vizepräsident ist Stefan Kohler, Schmiedenmatt 23, Wynigen.

Kompetenzen:Die Gemeindeversammlung wählt:
a) die Präsidentin oder den Präsidenten der Gemeindeversammlung,
b) die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Gemeindever¬sammlung,
c) die Präsidentin oder den Präsidenten des Gemeinderates, aus der Mitte der vorgängig an der Urne gewählten Gemeinderatsmitglieder

Die Gemeindeversammlung beschliesst:
a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen,
b) die Annahme, Änderung und Aufhebung der baurechtlichen Grundordnung, mit Ausnahme von geringfügigen Änderungen,
c) die Annahme, Änderung und Aufhebung von Überbauungsordnungen, sofern sie nicht gestützt auf kantonale gesetzliche Bestimmungen in die Kompetenz des Gemeinderates fallen,
d) den Voranschlag der Laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern,
e) die Rechnung,
f) das Stellenschaffen oder Aufheben, welches die Gemeinderatskompetenz überschreitet,
g) soweit Fr. 75'000 für einmalige oder Fr. 7'500 für wiederkehrende Ausgaben übersteigend:
  • neue Ausgaben
  • von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte
  • Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen
  • Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
  • Anlagen in Immobilien
  • finanzielle Beteiligung an Unternehmungen, gemeinnützigen Wer¬ken und dergleichen
  • Verzicht auf Einnahmen
  • Gewährung von Darlehen, die nicht sichere Anlagen darstellen
  • Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert.
  • Entwidmung von Verwaltungsvermögen
  • die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte
  • die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden.
Nächste Gemeindeversammlungen:
Datum Lokalität Kontakt
29. März 2012 20:00 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal christian.liechti@wynigen.ch
7. Juni 2012 20:00 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal christian.liechti@wynigen.ch
1. Dez. 2012 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal christian.liechti@wynigen.ch

Letzte Gemeindeversammlungen:
Datum Lokalität Kontakt
3. Dez. 2011 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal christian.liechti@wynigen.ch
9. Juni 2011 20:00 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal christian.liechti@wynigen.ch
4. Dez. 2010 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal christian.liechti@wynigen.ch
10. Juni 2010 20:00 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal hanspeter.rentsch@wynigen.ch
10. Apr. 2010 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal hanspeter.rentsch@wynigen.ch
5. Dez. 2009 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal hanspeter.rentsch@wynigen.ch
11. Juni 2009 20:00 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal hanspeter.rentsch@wynigen.ch
6. Dez. 2008 13:30 Uhr Uhlmannhaus, Gotthelfsaal hanspeter.rentsch@wynigen.ch

Zeige alle vergangenen Einträge



Druck VersionPDF
ImpressumDatenschutz