Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie handeln an der Gemeindeversammlung. Urnenabstimmungen in Gemeindeangelegenheiten sind in Wynigen nicht vorgesehen. Einzig alle vier Jahre finden Urnenwahlen statt. Dabei werden die Mitglieder des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission sowie Schulkommissionsmitglieder gewählt.
Als Präsident der Versammlung amtiert in der Legislaturperiode 2009-2012 Peter Sommer, Sonnhaldeweg 26, Wynigen. Vizepräsident ist Stefan Kohler, Schmiedenmatt 23, Wynigen.
| Kompetenzen: | Die Gemeindeversammlung wählt: a) die Präsidentin oder den Präsidenten der Gemeindeversammlung, b) die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Gemeindever¬sammlung, c) die Präsidentin oder den Präsidenten des Gemeinderates, aus der Mitte der vorgängig an der Urne gewählten Gemeinderatsmitglieder Die Gemeindeversammlung beschliesst: a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen, b) die Annahme, Änderung und Aufhebung der baurechtlichen Grundordnung, mit Ausnahme von geringfügigen Änderungen, c) die Annahme, Änderung und Aufhebung von Überbauungsordnungen, sofern sie nicht gestützt auf kantonale gesetzliche Bestimmungen in die Kompetenz des Gemeinderates fallen, d) den Voranschlag der Laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern, e) die Rechnung, f) das Stellenschaffen oder Aufheben, welches die Gemeinderatskompetenz überschreitet, g) soweit Fr. 75'000 für einmalige oder Fr. 7'500 für wiederkehrende Ausgaben übersteigend:
|
| Voraussetzungen: | Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt. Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen. Eingeladen wird durch Publikation im Anzeiger von Burgdorf und Umgebung (Amtsanzeiger). Zudem wird jeder Haushaltung ein "Informationsblatt" zugestellt, welches u.a. die Traktandenliste und Botschaften zu den traktandierten Geschäften enthält. Für die Gemeindeversammlung werden keine Stimmrechtsausweise versandt. Das Stimmrecht wird durch Anfrage des Vorsitzenden an der Versammlung selbst festgestellt. Wird das Stimmrecht von Anwesenden bestritten, konsultiert der Vorsitzende das auf das Versammlungsdatum bereinigte Stimmregister und entscheidet anschliessend über die Stimmberechtigung. Nicht Stimmberechtigte sitzen gesondert am Tisch der Medienvertreter. |
Nächste Gemeindeversammlungen:
| Datum | Lokalität | Kontakt |
|---|---|---|
| 4. Dez. 2010 13:30 Uhr | Uhlmannhaus, Gotthelfsaal | Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch |
Letzte Gemeindeversammlungen:
| Datum | Lokalität | Kontakt |
|---|---|---|
| 10. Juni 2010 20:00 Uhr | Uhlmannhaus, Gotthelfsaal | Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch |
| 10. Apr. 2010 13:30 Uhr | Uhlmannhaus, Gotthelfsaal | Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch |
| 5. Dez. 2009 13:30 Uhr | Uhlmannhaus, Gotthelfsaal | Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch |
| 11. Juni 2009 20:00 Uhr | Uhlmannhaus, Gotthelfsaal | Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch |
| 6. Dez. 2008 13:30 Uhr | Uhlmannhaus, Gotthelfsaal | Gemeindeschreiber |
| 12. Juni 2008 20:00 Uhr | Uhlmannhaus, Gotthelfsaal | Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch |
| 1. Dez. 2007 13:30 Uhr | Uhlmannhaus, Gotthelfsaal | Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch |
| 7. Juni 2007 20:00 Uhr | Uhlmannhaus, Gotthelfsaal | Gemeindeschreiber Hanspeter Rentsch |