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Gemeindeversammlung

3. Dez. 2011, 13.30 Uhr

Ort

Uhlmannhaus, Gotthelfsaal
Kappelenstrasse 19
3472 Wynigen

Kontakt

Gemeindeschreiber Christian Liechti
christian.liechti@wynigen.ch

Informationen

Beschreibung
Gotthelfsaal Uhlmannhaus, Kappelenstrasse 19, Wynigen.

13.30 bis 16.30 Uhr

Anwesend: 162 stimmberechtigte Personen (10.4 % der Stimmberechtigten)

Versammlungsleiter: Peter Sommer (bei Traktandum 2 vertreten durch Stefan Kohler)


Beschlüsse


1  Voranschlag 2012
Beratung und Genehmigung des Voranschlages, Festsetzung der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe

Die Versammlung genehmigt den Voranschlag 2012 und die Steueranlage mit grosser Mehrheit bei einer Gegenstimme.


2. Wohnpark Riedtwilstrasse: Landerwerb und Einräumung Baurecht
Beratung und Beschlussfassung über den Verpflichtungskredit und die Baurechtseinräumung

Die Versammlung genehmigt den aufgrund eines Antrages aus der Versammlung folgendermassen angepassten Antrag des Gemeinderates (Änderungen in Fettschrift) mit grosser Mehrheit bei zwei Gegenstimmen:

1 Für den Erwerb des Areals für die Überbauung Wohnpark Riedtwilstrasse mit einer Fläche von 3'679 m2 sei ein Verpflichtungskredit von CHF 715'000.-- zu genehmigen.

2 Für die Teilflächen 1 und 2 sei ein Baurecht für die Genossenschaft Wohnpark Riedtwilstrasse Wynigen einzuräumen.

3 Der Gemeinderat sei zu ermächtigen, die Baurechtsbedingungen festzulegen, wobei folgende Grundbedingungen gelten:

  • Das Baurecht wird mit einer Dauer von 99 Jahren errichtet, wobei der Gemeinderat zu einer Verlängerung nach Ablauf eines Drittels der Baurechtsdauer ermächtigt wird.
  • Für die Teilfläche der 1. Neubauetappe ist beginnend fünf Jahre nach Baurechtseinräumung ein jährlicher Baurechtszins von mindestens CHF 1.80 pro Quadratmeter zu erheben. Der Baurechtszins ist vom Gemeinderat periodisch hinsichtlich der Notwendigkeit der Zinsverbilligung zu überprüfen.
  • Für die Teilfläche der 2. Neubauetappe ist beginnend fünf Jahre nach Baurechtseinräumung ein jährlicher Baurechtszins von mindestens CHF 1.80 pro Quadratmeter zu erheben, wobei bei einer Abtrennung und Veräusserung von Stockwerkeigentumseinheiten ein Baurechtszins von mindestens CHF 6.30 für die entsprechenden Teilflächen bzw. Wertquoten zu entrichten ist. Der Baurechtszins ist vom Gemeinderat periodisch hinsichtlich der Notwendigkeit der Zinsverbilligung zu überprüfen.
4 Die Teilfläche 3 mit Bauernhaus bleibt vorderhand im Eigentum der Gemeinde. Der Gemeinderat bereitet eine Weitergabe im Baurecht zu angemessenem Zins oder einen Verkauf, welcher mindestens die Erwerbskosten deckt, vor. Selbstverständlich kann sich auch die Genossenschaft Wohnpark darum bewerben. Der Gemeinderat legt das Geschäft zu gegebener Zeit der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vor.



3. Schulreglement
Beratung und Beschlussfassung über das Reglement

Die Versammlung genehmigt das neue Schulreglement einstimmig.


4. Gemeindeordnung
Beratung und Beschlussfassung über die Reglementsänderung

Die Versammlung genehmigt die geänderte Gemeindeordnung einstimmig, nachdem folgender Änderungsantrag aus der Versammlung mit 94 zu 36 Stimmen gutgeheissen worden ist:

Verzicht auf die Einführung der obligatorischen Urnenabstimmung bei Ausgabenbeschlüssen ab einer Million Franken; dafür Ergänzung folgender Bestimmung als neuer Art. 5 der Gemeindeordnung:
Für Ausgabenbeschlüsse der Gemeindeversammlung von mehr als Fr. 400'000 für einmalige und Fr. 40'000 für wiederkehrende Ausgaben können 40 Stimmberechtigte eine Urnenabstimmung verlangen. Das Begehren ist mit den Unterschriften spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.



5. Urnenwahlreglement
Beratung und Beschlussfassung über die Reglementsänderung

Die Gemeindeversammlung genehmigt das geänderte Urnenwahlreglement einstimmig.


6. Internet-Zugang in den Wynigen-Bergen
Beratung und Beschlussfassung über den Verpflichtungskredit

Die Gemeindeversammlung genehmigt den Verpflichtungskredit von 145'000 Franken mit grosser Mehrheit bei vier Gegenstimmen.


7. Gemeindestrasse Kasten (Abzweigung Kantonsstrasse - Gemeindegrenze Seeberg)
Beratung und Beschlussfassung über den Verpflichtungskredit

Die Gemeindeversammlung genehmigt den Verpflichtungskredit von 110'000 Franken einstimmig.


8. Gemeinderat, Ergänzungswahl
Wahl eines Mitgliedes für die restliche Amtsdauer vom 01.01. bis 31.12.2012

Für den vakanten Sitz im Gemeinderat wurde von der BDP Herr Emanuel Haldi, Jg. 1961, Kappelenstrasse 65, 3472 Wynigen vorgeschlagen.
Der Vorgeschlagene wird, nachdem keine weiteren Personen vorgeschlagen werden, als gewählt erklärt.