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Ausserordentliche Gemeindeversammlung

4. Apr. 2019, 20.00 Uhr - 22.15 Uhr

Ort

Uhlmannhaus, Gotthelfsaal
Kappelenstrasse 19
3472 Wynigen

Kontakt

Gemeindeschreiber Christian Liechti
christian.liechti@wynigen.ch

Informationen

Beschreibung

Anwesend: 106 stimmberechtigte Personen (6.7 % der Stimmberechtigten)
Versammlungsleiter: Martin Hug, Vizepräsident der Gemeindeversammlung

Beschlüsse

1. Ortsplanungsrevision
Beratung und Beschlussfassung über die baurechtliche Grundordnung, Verabschiedung zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung

Über einen Antrag aus der Versammlung betreffend Windenergiegebiet Wynigenberge im Zonenplan Landschaft wird gemäss Beschluss der Versammlung, gestützt auf einen entsprechenden Antrag, geheim abgestimmt. Die weiteren Anträge aus der Versammlung und die Schlussabstimmung werden in offener Abstimmung behandelt.

Der Antrag aus der Versammlung, über den geheim abgestimmt wird, verlangt die Streichung des Richtplaneintrags Windenergiegebiet Wynigenberge im Zonenplan Landschaft (Hinweis). Der Antrag wird mit 60 Ja-Stimmen bei 44 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gutgeheissen.

Ein Antrag aus der Versammlung verlangt die Streichung der Ortsbildschutzgebiete in den Wynigenbergen im Zonenplan Landschaft. Der Antrag wird mit 87 Ja-Stimmen bei 9 Nein-Stimmen und einzelnen Enthaltungen gutgeheissen.

Ein Antrag aus der Versammlung bezieht sich auf Art. 9 des Baureglements. Gemäss dem Antrag soll nicht nur bei Gebäuden auf demselben Grundstück, sondern auch bei Gebäuden auf aneinandergrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers kein minimales Abstandsmass gelten. Der Antrag wird mit 75 Ja-Stimmen bei 22 Nein-Stimmen und einzelnen Enthaltungen gutgeheissen.

Ein Antrag aus der Versammlung bezieht sich auf die Bestimmung von Art. 21 des Baureglements betreffend Flachdächern bei Hauptbauten. Gemäss dem Antrag sollen Flachdächer nicht nur in den Dorfzonen D2 und D3, sondern auch in der Wohnzone W2 und in der Wohn- und Gewerbezone WG2 untersagt bleiben. Der Antrag wird mit 68 Ja-Stimmen bei 21 Nein-Stimmen und einzelnen Enthaltungen gutgeheissen.

Ein Antrag aus der Versammlung bezieht sich auf die Bestimmung von Art. 21 des Baureglements betreffend Dachneigung von Giebeldächern bei Hauptdachflächen. Gemäss dem Antrag soll die Bestimmung, dass die Dachneigung  zwischen 20° und 45° betragen muss, nur in den Dorfzonen D2 und D3 sowie in der Wohnzone W2 und in der Wohn- und Gewerbezone WG2 gelten. Der Antrag wird mit 62 Ja-Stimmen bei 13 Nein-Stimmen und einigen Enthaltungen gutgeheissen.

In der Schlussabstimmung wird die Ortsplanungsrevision, bestehend aus Baureglement und Zonenplänen, mit den Anpassungen gemäss den angenommenen Anträgen aus der Versammlung, grossmehrheitlich bei einer Enthaltung und ohne Gegenstimme gutgeheissen.