Gemeindeversammlung
Ort
Uhlmannhaus, GotthelfsaalKappelenstrasse 19
3472 Wynigen
Informationen
- Beschreibung
- 20.00 bis 22.20 Uhr
Anwesend: 54 stimmberechtigte Personen (3.5 % der Stimmberechtigten)
Versammlungsleiter: Peter Sommer
Beschlüsse
1 Gemeinderechnung 2011
Genehmigung der Jahresrechnung, Kenntnisnahme der Nachkredite
Die Gemeindeversammlung genehmigt die Jahresrechnung 2011 einstimmig.
2. Bauernhaus Riedtwilstrasse
Ermächtigung zur Vorbereitung des Verkaufs
Ein Antrag aus der Versammlung, dass das Bauernhaus erst verkauft werden soll, wenn von Seiten der Genossenschaft Wohnpark Riedtwilstrasse Wynigen definitiv kein Bedarf besteht, wird mit 40 zu 9 Stimmen gutgeheissen.
3. Abwasserreglement und Abwasser-Gebührenreglement, Änderungen bzw. Neufassung
Beratung und Beschlussfassung über die Reglementsänderungen
Ein Antrag aus der Versammlung, den Grundeigentümern mit Regenwassernutzungsanlagen den gleichen Rabatt auf der Grundgebühr zu gewähren wie bei Nichteinleitung des Dachabwassers in die Kanalisation, wird einem angepassten Antrag des Gemeinderates gegenüber gestellt, wonach ein solcher Rabatt für Regenwassernutzungsanlagen nur dann gewährt werden soll, wenn kein Überlauf in die Kanalisation vorhanden ist. Der angepasste Antrag des Gemeinderates obsiegt mit grossem Mehr.
Ein Antrag aus der Versammlung, im Abwasserreglement die explizite Bestimmung zu ergänzen, dass für Abwasser aus einer Regenwassernutzungsanlage, welches in die Kanalisation eingeleitet wird, eine Verbrauchsgebühr zu entrichten ist, wird einstimmig angenommen.
Ein Antrag aus der Versammlung, die Grundgebühr entsprechend der Empfehlung des Preisüberwachers nach Wohnungsgrösse abzustufen, wobei für grössere Wohnungen eine mindestens doppelt so hohe Grundgebühr wie für kleinere Wohnungen erhoben werden soll, wird mit 8 zu 40 Stimmen abgelehnt.
In der Schlussabstimmung werden die geänderte und gemäss den obigen Beschlüssen bereinigte Fassung des Abwasserreglements und die Neufassung des Abwasser-Gebührenreglementes mit 40 zu 5 Stimmen genehmigt.
4. Wasserversorgungsreglement und Wasserversorgungs-Gebührenreglement, Änderungen bzw. Neufassung
Beratung und Beschlussfassung über die Reglementsänderungen
Die Gemeindeversammlung genehmigt die Änderungen des Wasserversorgungsreglementes und die Neufassung des Wasserversorgungs-Gebührenreglementes einstimmig.
5. Personalreglement, Änderungen Anhänge
Beratung und Beschlussfassung über die Änderungen der Reglementsanhänge
Die Gemeindeversammlung genehmigt die Änderungen der Reglementsanhänge einstimmig.
6. Beitritt zu Abwasserverband ZASE+
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Gemeindeverband
Der Beitritt zum Gemeindeverband wird von der Gemeindeversammlung einstimmig gutgeheissen.