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Gemeindeversammlung

29. März 2012, 20.00 Uhr

Ort

Uhlmannhaus, Gotthelfsaal
Kappelenstrasse 19
3472 Wynigen

Kontakt

Gemeindeschreiber Christian Liechti
christian.liechti@wynigen.ch

Informationen

Beschreibung
Gotthelfsaal Uhlmannhaus, Kappelenstrasse 19, Wynigen.

20.00 bis 22.35 Uhr

Anwesend: 81 stimmberechtigte Personen (5.2 % der Stimmberechtigten)

Versammlungsleiter: Martin Hug

Beschlüsse

1 Ortsplanung, Teilrevision
Beratung und Beschlussfassung über die Änderungen der baurechtlichen Grundordnung

Auf entsprechende Anregung aus der Versammlung passt der Gemeinderat seinen Antrag bezüglich der neuen Bestimmungen von Art. 30 des Baureglementes für die dreigeschossige Zone im Bifang wie folgt an:
Abs. 6: In der D2 kann maximal zweigeschossig gebaut werden. In der D3 (Bifang) können im Hinblick auf eine haushälterische Ausnutzung dreistöckige Hauptbauten erstellt werden.
Abs. 8 In der D3 muss die Dachneigung mindestens 20 und höchstens 30 Grad betragen.


Ein Antrag aus der Versammlung auf Rückweisung der Baureglementsbestimmungen bezüglich der neuen dreigeschossigen Zone wird von der Versammlung mit 22 zu 49 Stimmen abgelehnt.

Ein Antrag aus der Versammlung, auf die Umzonung der Rondelle bei der Landi von der Landwirtschaftszone in die Gewerbezone zu verzichten, wird mit 15 zu 49 Stimmen abgelehnt.

Ein Antrag aus der Versammlung, auf die Umzonung der Zelgmatte von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Nutzung zu verzichten, wird mit 16 zu 50 Stimmen abgelehnt.

In der Schlussabstimmung wird die bereinigte Teilrevision der Ortsplanung Wynigen mit 56 zu 15 Stimmen gutgeheissen.

2. Turnhalle Dorf, Aussenanlagen: Sanierung Rasenplatz
Beratung und Beschlussfassung über den Verpflichtungskredit

Die Gemeindeversammlung genehmigt den Verpflichtungskredit von 250'000 Franken mit grosser Mehrheit bei zwei Gegenstimmen.

3. Schlussabrechnungen
Turnhalle Dorf, Ersatz Hallenboden, Kenntnisnahme der Schlussabrechnung

Die Gemeindeversammlung nimmt die Schlussabrechnung ohne Wortmeldung zur Kenntnis.