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Baukontrolle

Die gesetzlichen Pflichtkontrollen, gemäss Art. 47 Abs. 4 Baubewilligungsdekret, namentlich die Schnurgerüstabnahme, die Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz und die Kontrolle der Versickerungsanlagen sind zwingend durch die Baupolizeibehörde durchzuführen. In der Gemeinde Wynigen werden die Pflichtkontrollen durch folgende Fachpersonen vorgenommen:

  • Absteckung und Kontrolle des Schnurgerüstes mittels Tachymeter sowie Kontrolle eines Schnurgerüstes mittels Messband: BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG, Burgdorf, Tel. 034 460 16 20
  • Kontrolle Abwasseranschlüsse und Versickerungsanlagen: OSTAG Ingenieure AG, Burgdorf, Tel. 034 420 02 80

Die Schlusskontrollen werden stichprobeweise durch Mitglieder der Planungs- und Baukommission vorgenommen. Eine allfällige Kontrolle erfolgt nach der Abgabe des Formulars SB 2. Es können auch stichprobeweise Kontrollen während der Bauausführung durchgeführt werden.

Weitere Informationen können dem Merkblatt Baukontrolle entnommen werden.

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