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Sozialzeitausweis

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass Sozialzeitausweise für folgende Tätigkeiten zu Gunsten der Gemeinde angeboten werden:

  • freiwillige Beistände/Beiständinnen und Vormunde/Vormundinnen
  • Kommissionsmitglieder

Der Sozialzeitausweis kann kostenlos bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Die vormundschaftlichen Betreuungspersonen erhalten inskünftig auf Wunsch nach der Berichts- und Rechnungsgenehmigung einen Sozialzeitausweis zugestellt.

Neben der freiwilligen Tätigkeit für die Gemeinde engagieren sich in Wynigen sehr viele Personen in Vereinen, Parteien, Kirchgemeinde usw. Auch für diese ehrenamtliche Tätigkeit können Sozialzeitausweise ausgestellt werden, damit das Engagement nachgewiesen werden kann. Die Vereine und Organisationen können indes selber entscheiden, ob sie Sozialzeitausweise für ihre Funktionärinnen und Funktionäre ausstellen.

Der schweizerische Sozialzeitausweis dient dazu, die freiwillige und ehrenamtliche Arbeit zu beurteilen und nachweisen zu können. Als Freiwilligenarbeit gilt unbezahltes oder nur geringfügig abgegoltenes Engagement in Kultur, Umwelt, Sport, Politik, in der Nachbarschaftshilfe, in sozialen, kirchlichen und vielen anderen Bereichen.
Mit dem Sozialzeitausweis werden Fähigkeiten und Kompetenzen sichtbar gemacht. Freiwilligenarbeit wird so aufgewertet und mit bezahlter Arbeit vergleichbar.

Weitere Informationen zum Sozialzeitausweis finden Sie unter www.sozialzeitausweis.ch.