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Strassenaufbrüche

Sind Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet von Gemeindestrassen geplant, ist vorweg abzuklären, welche Leitungen das Grundstück queren.

Bei der Tiefbaukommission Wynigen ist mindestens 10 Tage im voraus ein Gesuch über Grabarbeiten in zweifacher Ausführung, zusammen mit 2 Situationsplänen mit eingezeichneter Aufbruchstelle, einzureichen.

Ohne die Zustimmung der Tiefbaukommission dürfen keine Strassenaufbrüche vorgenommen werden.

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