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Eingetragene Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner, die ihre Partnerschaft in der Schweiz eintragen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort einer Partnerin oder eines Partners. Für die Gemeinde Wynigen ist der Zivilstandskreis Emmental zuständig. Das Vorverfahren wird eingeleitet, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind. Die beiden Partnerinnen resp. Partner müssen das 18. Altersjahr vollendet haben, urteilsfähig sein und dürfen nicht bereits verheiratet sein oder bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Einer der beiden Partner oder eine der beiden Partnerinnen muss die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen oder Wohnsitz in der Schweiz haben. Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Halbgeschwister können keine eingetragene Partnerschaft eingehen.

 

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