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Hundekontrolle / -marke

Allgemeines
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz und der Verordnung über das Halten von Hunden. Die jährliche Entrichtung der Hundetaxe (Abgabe) ist für alle Hunde ab 6 Monaten obligatorisch und muss jeweils bis zum 1. September erfolgen. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben.

Hundetaxe /-Steuer 
Die Jahresgebühr pro Hund im Alter von über 6 Monaten beträgt CHF 60.--. Die Aufforderung zur Entrichtung der Hundetaxe wird jeweils anfangs August im Anzeiger publiziert.

Microchip
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Microchip gekennzeichnet und in der Datenbank der Amicus registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden.

Was genau ist ein Microchip?
Der Microchip mit Antenne ist eine sterile, nicht reizende Glaskapsel von der Grösse eines Reiskorns. Er entspricht der gültigen ISO-Norm 11784/11785.

Ein Lesegerät aktiviert den Microchip und liest seinen Zahlencode. Jeder Zahlencode ist weltweit gültig, einmalig, fälschungssicher und nicht umprogrammierbar.

Der Microchip ist völlig ungefährlich und kann sich unter der Haut nicht verschieben. Er kann durch äussere Einwirkung nicht zerstört werden und zerbricht auch bei einem Aufprall nicht.

Meldepflicht
Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Finanzverwaltung zu melden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen, wie Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes. Zusätzlich sind diese Angaben direkt der Amicus Datenbank zu melden.

Helpdesk Amicus:
Internet: www.amicus.ch
Telefon: 0848 7777 100
E-Mail: info@amicus.ch

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