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Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer beträgt 1 o/oo des amtlichen Werts.

Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31.12. im Grundbuch als Eigentümer/Eigentümerin bzw. Nutzniesser/Nutzniesserin eingetragen ist.

Falls Ihre Liegenschaftssteuerrechnung falsch ist, melden Sie dies bitte der Finanzverwaltung Wynigen (bitte Kopie der Rechnung mit Korrekturen abgeben).

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