Bei Stellenverlust oder bei der Suche nach einer neuen Stelle nehmen wir Ihre Neuanmeldung entgegen und leiten diese weiter an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Bei gekündigter Stelle melden Sie sich bitte so rasch als möglich, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Zur Anmeldung benötigen wir den AHV-Ausweis.