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Parkzeitbeschränkung auf öffentlichen Parkplätzen / Vermietung von Parkplätzen

13. Juli 2021
Die Gemeindeversammlung Wynigen hat am 10.06.2021 das Parkplatzreglement der Gemeinde Wynigen verabschiedet. Der Gemeinderat hat gestützt auf das Reglement Anpassungen der Parkplatzverordnung beschlossen, welche per 01.08.2021 in Kraft treten.

Ab 01.08.2021 gilt für den Friedhofparkplatz sowie die Parkplätze vor der Kirche und in der Bleumatte eine Parkzeitbeschränkung von 12 Stunden.

Eine Dauerbenützung der öffentlichen Parkplätze (mehrtägiges oder regelmässiges nächtliches Abstellen von Fahrzeugen) ist nicht mehr erlaubt, ausser bei gemieteten Parkplätzen in den gemäss Parkplatzverordnung festlegten Bereichen des Friedhofparkplatzes und des Parkplatzes Bleumatte.

Wenn Sie einen fest zugewiesenen Parkplatz beim Friedhof oder in der Bleumatte mieten möchten, melden Sie sich bitte bis spätestens am 30. Juli 2021 bei der Gemeindeverwaltung Wynigen. Sie erhalten danach einen Mietvertrag für die Benützung des Parkplatzes und Ihr Park­platz wird entsprechend beschriftet. Der Mietzins gemäss Parkplatzverordnung beträgt CHF 40.00 pro Monat.