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Windenergie Wynigen

Sistierung Abklärungen Windenergie Wynigen-Berge

Im kantonalen Richtplan ist in den Wynigen-Bergen ein Gebiet für die Erstellung von Windenergie-Anlagen festgelegt. Im Zonenplan Landschaft der Gemeinde Wynigen ist der entsprechende Hinweis gestützt auf einen Beschluss der Gemeindeversammlung nicht mehr dargestellt. Allfällige weitere Abklärungen zur Machbarkeit von Windenergie-Anlagen in den Wynigen-Bergen bleiben weiterhin sistiert. Nach Einschätzung des Gemeinderats ist die Zeit dafür auf verschiedenen politischen Ebenen noch nicht reif.

Im Richtplan des Kantons Bern wird im Massnahmenblatt zur Zielsetzung "Anlagen zur Windenergieproduktion fördern" das Gebiet der Wynigen-Berge, Bereich Ferrenberg - Friesenberg - Häckligen - Hohtannen, als möglicher Standort für Windenergie-Anlagen bezeichnet. Diese Eintragung basiert auf dem Teilrichtplan Windkraftanlagen der Region Emmental vom 28.01.2011. Bis im Frühjahr 2019 wurden verschiedene Vorabklärungen bezüglich Realisierbarkeit von Windenergieanlagen im Richtplangebiet durchgeführt. Die Abklärungen haben gezeigt, dass das Windaufkommen grundsätzlich ausreichen würde für den Betrieb mehrerer Anlagen. In einem nächsten Schritt war eine Machbarkeitsstudie zu den Themen Geologie und Hydrogeologie, Strassenerschliessung, Netzanschluss, Anlagen in der Bundeszuständigkeit, Sichtbarkeit, Landschaft, Visualisierungen, Schall- und Schattenwurf, Vogel- und Fledermausaktivität sowie Wirtschaftlichkeit geplant.

Am 4. April 2019 haben die Stimmberechtigten von Wynigen an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision mit einer Mehrheit von 60 zu 44 Stimmen einem Antrag aus der Versammlung zugestimmt, wonach der Hinweis auf das Windenergiegebiet Wynigen-Berge gemäss kantonalem Richtplan aus dem Zonenplan Landschaft gestrichen werden soll.

Der Gemeinderat hat am 1. Juli 2019 beschlossen, dass die weiteren Abklärungen zur Realisierbarkeit von Windenergie-Anlagen in den Wynigen-Bergen bis nach dem Vorliegen des Genehmigungsbeschlusses zur Ortsplanungsrevision sistiert werden sollen. Danach war gemäss dem Beschluss vorgesehen, dass eine Umfrage bei der gesamten Bevölkerung zur Windenergie Wynigen durchgeführt wird, um zu ermitteln, wie die Haltung zu dem Vorhaben ist.

Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Ortsplanungsrevision am 9. März 2021 genehmigt. Mit der rechtskräftigen Genehmigung der revidierten Zonenpläne wurde der Hinweis auf das im kantonalen Richtplan festgelegte Windenergiegebiet Wynigen-Berge entsprechend dem Beschluss der Stimmberechtigten vom 4. April 2019 aus dem Zonenplan Landschaft gestrichen. Die Festlegung im kantonalen Richtplan ist hingegen in Kraft geblieben.

Der Gemeinderat Wynigen hat das weitere Vorgehen am 7. Juni und am 30. August 2021 beraten. Aufgrund damals hängiger Bundesgerichtsentscheide zu verschiedenen Windenergieprojekten im Jura-Bogen bestanden rechtliche Unsicherheiten zur Realisierbarkeit neuer Windenergieanlagen. Deshalb wurde mit der Durchführung einer Bevölkerungsumfrage zugewartet.

Die Bundesgerichtsentscheide bestätigten, dass grosse Windenergieanlagen grundsätzlich weiterhin möglich sind, aber sehr hohe Bewilligungshürden bestehen. Die Verfahrensdauern sind sehr lang, die Beschwerderisiken bleiben hoch.

Der Gemeinderat hat im November 2023 das weitere Vorgehen beraten. Als Ergebnis der Beratung erfolgt bis auf weiteres keine Wiederaufnahme der Abklärungen für Windenergie­anlagen in den Wynigen-Bergen. Die Zeit ist auf verschiedenen politischen Ebenen noch nicht reif dafür.

Im Hinblick auf allfällige weitere Abklärungen zur Windenergie in den Wynigen-Bergen wäre es für den Gemeinderat weiterhin wichtig, möglichst die Haltung der gesamten Bevölkerung von Wynigen zur Erstellung von Windenergie-Anlagen zu kennen. Dazu soll zu gegebener Zeit eine Bevölkerungsumfrage als nächster Abklärungsschritt durchgeführt werden.

Der Gemeinderat befürwortet nach wie vor die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen und erkennt die Notwendigkeit, dass alle im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag für eine nachhaltige und saubere zukünftige Energieversorgung leisten. Ob weitere Abklärungen bezüglich Windenergie-Anlagen in den Wynigen-Bergen sinnvoll sind, um der lokalen Windkraft als Teil der nachhaltigen Stromversorgung eine Chance zu geben, hängt insbesondere von der Haltung der lokalen Bevölkerung und der betroffenen Grundeigentümer sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Zurzeit sind die Hürden nach wie vor zu gross und der Prozess zu lang um das Projekt weiterzuverfolgen. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit die Situation neu beurteilen und vor der allfälligen Einleitung weiterer Abklärungen die Grundeigentümer im Bereich möglicher Anlage-Standorte sowie anschliessend die gesamte Bevölkerung einbeziehen.