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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die Gesamtresultate finden Sie in den entsprechenden Webseiten des Kantons und des Bundes unter Resultate Kanton und Resultate Bund.

Kontakt

Christian Liechti, christian.liechti@wynigen.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr. Der Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung wird am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr letztmals geleert.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises bei den Einwohnerdiensten persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.


Dienstleistung für Lesebehinderte:
Für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger bietet der Kanton Bern seit Anfang 2007 seine Abstimmungsunterlagen kostenlos als Hörzeitschrift an. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS) im international anerkannten DAISY-Format produziert und auf einer CD verschickt.
Bücher und Zeitschriften im DAISY-Format können auf speziellen DAISY-Playern, aber auch am PC oder auf allen MP3-fähigen CD-Playern und DVD-Playern abgespielt werden.
Wenn Sie blind, sehbehindert oder lesebehindert sind und Ihre Abstimmungsunterlagen in Zukunft als DAISY-Hörzeitschrift erhalten möchten, können Sie diese direkt bei der SBS abonnieren. Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer 043 333 32 32.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel ungefaltet in das dafür vorgesehene separate Stimmcouvert. Achtung: In das Stimmcouvert gehören NUR die Stimm- und Wahlzettel. Zur Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses bitte keine Stimmrechtsausweise in das Couvert legen!
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen sie ihn in Pfeilrichtung zusammen mit dem zugeklebten Stimmcouvert in das offizielle Abstimmungscouvert zurück, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint. Kleben Sie das Couvert anschliessend zu.

Sie können Ihre briefliche Stimmabgabe per Post schicken (bitte frankieren), in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Wenn Sie das Couvert per Post zustellen, müssen Sie es rechtzeitig der Post übergeben, damit es bis am Freitag bei der Gemeinde eintrifft.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

ein anderes als das amtliche Antwortcouvert verwendet wird,
die eigenhändige Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt,
das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält,
das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft.