Gebührenpflicht Park + Ride Anlage Bahnhof und Friedhofparkplatz Wynigen ab 01.01.2026
Die Gebührenpflicht soll dazu beitragen, dass zukünftig auch Bahnbenutzerinnen und -benutzer, die im Verlauf des Tages mit dem Auto zum Bahnhof Wynigen fahren, ein freies Parkfeld finden. Die Gebühreneinnahmen dienen insbesondere zur Deckung des jährlichen Aufwands für Unterhalt und Pflege der Park-and-Ride-Anlage und der Umgebung des Bahnhofgebäudes. Zudem erhofft sich der Gemeinderat Wynigen einen Umsteige-Effekt auf die Buslinien zum Bahnhof Wynigen.
Gestützt auf das Parkplatzreglement, welches die Stimmberechtigten von Wynigen am 10.06.2021 beschlossen haben, kann der Gemeinderat eine Gebührenpflicht im Rahmen gemäss Reglement einführen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2026 folgende Parkgebühren für die Park-and-Ride-Anlage beim Bahnhof Wynigen und für den Friedhofparkplatz erhoben werden: erste Stunde gratis, CHF 1.00 je weitere Stunde, max. CHF 5.00 pro Tag (Gebührenpflicht von 06.00 bis 20.00 Uhr, samstags und sonntags gebührenfrei). Beim Bahnhof Wynigen wird eine Parkdauer von maximal zwei Wochen möglich sein. Beim Friedhofparkplatz ist die Parkdauer auf einen Tag beschränkt, bei Beerdigungen ist der Parkplatz gebührenfrei.
Es werden Solar-Parkuhren aufgestellt, bei denen sowohl eine digitale Bezahlung als auch eine Bezahlung mit Bargeld möglich ist.
Für die Park-and-Ride-Anlage beim Bahnhof werden ab anfangs 2026 folgende Parkabonnemente für Pendlerinnen und Pendler angeboten (gegen Vorweisung Generalabonnement oder Streckenabonnement der Bahnlinie Bern-Olten):
Monatsabo:
CHF 42 für Einheimische
CHF 62 für Auswärtige
Jahresabo:
CHF 490 für Einheimische
CHF 690 für Auswärtige
Auf www.wynigen.ch werden im Dezember 2025 genaue Informationen zum Ablauf für den Bezug der Monats- und Jahres-Parkabonnemente aufgeschaltet.
Der Parkplatz vor der Kirche Wynigen wird ab anfangs 2026 als blaue Zone markiert, wobei länger parkiert werden kann, als dies in einer blauen Zone üblicherweise gilt. Es wird montags bis freitags tagsüber eine Parkzeitbeschränkung von drei Stunden gelten. An Wochenenden sowie bei kirchlichen Anlässen gilt keine Parkzeitbeschränkung
Die neuen Bestimmungen der Parkplatzverordnung und der Protokoll-Auszug des Gemeinderats vom 12.05.2025 mit Erläuterungen zu den Änderungen stehen zum Download bereit
Zugehörige Objekte
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Parkplatzverordnung vom 27.09.2010, aktualisiert per 12.05.2025, gültig ab 01.01.2026 (PDF, 388.16 kB) | Download | 0 | Parkplatzverordnung vom 27.09.2010, aktualisiert per 12.05.2025, gültig ab 01.01.2026 |
GR, Änderung Parkplatzverordnung, Einführung Parkgebühren per 01.01.2026, PA unterzeichnet vom 12.05.2025 (PDF, 140.03 kB) | Download | 1 | GR, Änderung Parkplatzverordnung, Einführung Parkgebühren per 01.01.2026, PA unterzeichnet vom 12.05.2025 |