Liberalisierung der Feuerungskontrolle ab 1. August 2025
Das gilt als «kleine Feuerungen»:
Liberalisiert wird die Feuerungskontrolle für folgende «kleinen» Feuerungen:
- Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
- Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt.
Ab August 2025 wird der Vollzug der Feuerungskontrolle durch den Kanton übernommen. Der Kanton Bern übernimmt von den Gemeinden folgende Aufgaben: Datenbewirtschaftung, Beurteilung der Messungen, Verfügung allfälliger Sanierungsmassnahmen und Strafanzeigen bei Verstössen gegen die Umweltschutzgesetzgebung. Diese Aufgaben werden neu ab 1. August 2025 von der zuständigen Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), wahrgenommen.
Bei Fragen zur Feuerungskontrolle wenden Sie sich bitte direkt an das AUE. Die Informationen zur Feuerungskontrolle können auf www.be.ch/aue eingesehen oder per E-Mail beim AUE angefordert werden.