Kopfzeile

Inhalt

Reglement über die Mehrwertabgabe 2017 mit Änderungen 2022

Sofern ein Mehrwert anfällt, erhebt die Gemeinde von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine Mehrwertabgabe bei der neuen und dauerhaften Zuweisung von Land zu einer Bauzone (Einzonung). Das Reglement bildet die Grundlage dazu.

Informationen

Datum
22. Dezember 2022
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Wynigen

Dokumente

Name
Reglement_uber_die_Mehrwertabgabe_vom_09.12.2017_aktualisiert_per_03.12.2022.pdf (PDF, 313.99 kB) Download 0 Reglement_uber_die_Mehrwertabgabe_vom_09.12.2017_aktualisiert_per_03.12.2022.pdf

Bestellformular

Personalien

Zugehörige Objekte