Kehrichtabfuhr
Der Haushaltkehricht ist in handelsüblichen Kehrichtsäcken mit Gebührenmarke oder Containern an den definierten Plätzen bzw. an der ordentlichen Abfuhrroute bereitzustellen. Die Gebührenmarken für Kehrichtsäcke, Container und Sperrgut erhalten Sie bei den Verkaufsstellen Volg Detailhandels AG, Kreativ Beck AG und Landi Wynigen.
Sperrgut (maximale Masse: 2,0 m, Durchmesser 0,5 m, 50 kg) muss mit einem Sperrgutkleber versehen sein und wird mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr entsorgt. Es finden keine speziellen Sperrgutabfuhren statt.
Flachglas (Fensterglas) gehört nicht in die Glassammlung. Es kann gut verpackt und in kleinen Mengen der normalen Abfuhr mitgegeben werden (Sperrgutkleber oder Kehrichtsack mit Gebührenkleber).
Reklamationen über nicht abgeführten Abfall sind an die Gemeindeverwaltung Wynigen zu richten.
Der Abfallkalender und das Abfallmerkblatt enthalten weitere nützliche Informationen.
Noch mehr Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie auch unter abfall.ch.
Die Kehrichtabfuhr findet jeden zweiten Mittwoch statt (2025 in den Wochen mit ungerader Wochennummer, erstmals am 30.12.2024 - Verschiebung vom 01.01.2025 Neujahr).
Wir bitten Sie, den Abfall am Morgen bis 07.00 Uhr bereitzustellen.
Wichtig: Kehrichtsäcke bitte nicht zu früh bereitstellen! Tiere wittern Nahrung in den Säcken und zerreissen diese über Nacht. Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag bis 07.00 Uhr bereitzustellen, besteht die Möglichkeit einen Container anzuschaffen. Entweder kann eine Marke für den Container gekauft werden oder es können Säcke, die mit gebührenpflichtigen Marken versehen sind, im Container deponiert werden. Container dürfen bereits am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden.
Die Kehrichtsäcke sind mit Gebührenmarken (CHF 1.10/Stk., inkl. MWSt) zu versehen:
Säcke bis 35 Liter = 1 Marke
Säcke bis 60 Liter = 2 Marken
Säcke über 60 Liter = 3 Marken