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Heuweglinde

Die prächtige Linde zählt zu den geschützten Naturdenkmälern im Kanton Bern. Der Regierungsrat hat am 8. September 1948 beschlossen, die sogenannte Heuweglinde (Tilia platyphyllos Scop.) an der Strasse von Wynigen nach Brechershäusern als botanisches Naturdenkmal dauernd unter den Schutz des Staates zu stellen und in das Verzeichnis der Naturdenkmäler aufzunehmen.

Die prächtige Linde zählt zu den geschützten Naturdenkmälern im Kanton Bern. Der Regierungsrat hat am 8. September 1948 beschlossen, die sogenannte Heuweglinde (Tilia platyphyllos Scop.) an der Strasse von Wynigen nach Brechershäusern als botanisches Naturdenkmal dauernd unter den Schutz des Staates zu stellen und in das Verzeichnis der Naturdenkmäler aufzunehmen.

Die Heuweglinde verdankt ihre Erhaltung den Erben des alt Grossrates Samuel Ferdinand Gottlieb Friedli. Sie haben einen Wunsch des Verstorbenen erfüllt, indem sie 1906 im Kaufvertrag für den Bauernhof in Brechershäusern dem Käufer die Dienstbarkeit auferlegten, "die auf hierseitigem Erdreich stehende Linde am Heuweg so lange wie möglich zu erhalten und diese Servitut auf seine Nachbesitzer zu übertragen".

Heuweglinde
Heuweg
3474 Rüedisbach
Heuweglinde