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Parkplatzverordnung 2010 mit Änderungen 2016 und 2021

Die öffentlichen Parkplätze der Einwohnergemeinde werden grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Sondernutzungen (z. B. Reservation für Anlässe) oder gesteigerter Gemeingebrauch (z. B. nächtliches Dauerparkieren) sind nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig.

Ab dem 01.01.2017 gilt für die Park-and-Ride Anlage beim Bahnhof Wynigen von montags bis freitags eine Parkzeitbeschränkung auf 24 Stunden. Davon ausgenommen sind Einheimische mit Parkkarte. Die Parkkarte berechtigt Einwohnerinnen und Einwohner von Wynigen, das Auto für maximal 7 Tage (inkl. Wochenende) am Bahnhof abzustellen, verleiht aber keinen Anspruch auf ein freies Parkfeld.

Informationen

Datum
5. Juli 2021
Herausgeber/-in
Gemeinderat Wynigen

Dokumente

Name
Parkplatzverordnung_vom_27.09.2010_aktualisiert_per_28.06.2021.pdf (PDF, 411.54 kB) Download 0 Parkplatzverordnung_vom_27.09.2010_aktualisiert_per_28.06.2021.pdf

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