Personalreglement 2006 ab 01.01.2027 mit Änderungen 2012, 2017, 2024 und 2026
Das Personalreglement regelt das Rechtsverhältnis für das gesamte Personal der Gemeinde, die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie das Lohnsystem für öffentlich-rechtliches Personal.
Im Anhang II sind die Jahresentschädigungen an Behördemitglieder geregelt;
im Anhang III sind die Sitzungsgelder und übrigen Entschädigungen geregelt.
Die Änderung vom 09.03.2026 tritt per 01.01.2027 in Kraft.
Informationen
- Datum
- 9. März 2026
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Wynigen
Bestellformular
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei (Präsidialabteilung) | 034 415 77 00 | gemeinde@wynigen.ch |