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Änderung Gemeindeordnung und Datenschutzreglement

18. September 2026
Der Gemeinderat hat Änderungen in der Gemeindeordnung und im Datenschutzreglement verabschiedet.

Am 3. Dezember 2025 hat der Grosse Rat das revidierte Datenschutzgesetz angenommen. Dieses ist im zusammen mit dem neuen Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit am 1. September 2026 in Kraft getreten

Die grösste Neuerung betrifft über 1000 Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften im Kanton Bern: Künftig haben sie keine eigenen Aufsichtsstellen mehr, sondern fallen in die Zuständigkeit der kantonalen Datenschutzbehörde (DSB; bisher: DSA).

Das heisst für die Gemeinde Wynigen, dass ab 1. September 2026 nicht mehr M'S'M Treuhand AG für den Datenschutz zuständig ist, sondern die Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern.

Diese Änderung hat zur Folge, dass die Gemeindeordnung und das Datenschutzreglement angepasst werden musst. Der Gemeinderat hat die Änderungen an seiner Sitzung vom 24.08.2026 genehmigt. 

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen Änderungen von Erlassen der Gemeinde kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim zuständigen Regierungstatthalteramt Emmental, 3550 Langnau, Beschwerde geführt werden.

Die geänderten Reglemente sind auf der Homepage der Gemeinde Wynigen in der Rubrik Neuigkeiten (Gemeinde/Neu) aufgeschaltet. Die jeweils geltenden Fassungen (d. h. die geänderten Fassungen ab Datum des Inkrafttretens) sind zudem in der Rubrik Verwaltung/Dienst­leistungen/Reglemente aufgeschaltet.

Zugehörige Objekte

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Datenschutzreglement vom 03.12.2022 aktualisiert per 24.08.2026 (PDF, 159 kB) Download 0 Datenschutzreglement vom 03.12.2022 aktualisiert per 24.08.2026
Gemeindeordnung vom 08.08.2002, aktualisiert per 24.08.2026 (PDF, 524 kB) Download 1 Gemeindeordnung vom 08.08.2002, aktualisiert per 24.08.2026