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Friedhof

Die Liegenschaftskommission überwacht das Friedhof- und Bestattungswesen und ist zuständig für die Friedhofgebäude. Auf dem Friedhof Wynigen sind folgende Bestattungen möglich:
  • Erdbestattungen
  • Urnenbestattung
  • Gemeinschaftsgrab
  • Familiengrab

Anzeigepflicht                       
Jeder Todesfall ist von den Angehörigen oder den wei­teren gemäss der Zivilstandsverordnung zur Anzeige verpflichteten Personen dem zuständigen Zivilstandsamt mitzuteilen unter Vor­weisung der ärztlichen Todesbescheinigung und der erforderli­chen Ausweispapiere.

Bestattungsbewilligung       
Nachdem sich die Angehörigen über die Bestattung im Klaren sind, melden sie sich (oder Drittpersonen) bei der Gemeindeverwaltung Wynigen. Diese stellt die Bestattungsbewilligung aus, welche die Perso­nalien des Verstorbenen sowie Tag und Stunde der Bestattung beinhaltet. Ohne Vorweisung dieser Bewilligung darf keine Leiche bestat­tet werden. Wird eine kirchliche Bestattung gewünscht, ist die Zeit mit dem Pfarramt zu vereinbaren.

Grabmäler
Für das Aufstellen oder nachträgliche Ändern von Grabmälern ist eine Bewilligung der Liegenschaftskommission erforderlich.

Weitere Informationen können Sie dem Bestattungs- und Friedhofreglement entnehmen.

Zugehörige Objekte

Name
Friedhof-_und_Bestattungsreglement_vom_10.04.2010_aktualisiert_per_04.12.2021.pdf Download 0 Friedhof-_und_Bestattungsreglement_vom_10.04.2010_aktualisiert_per_04.12.2021.pdf
Friedhof-_und_Bestattungsverordnung_vom_18.10.2010_aktualisiert_per_14.12.2021.pdf Download 1 Friedhof-_und_Bestattungsverordnung_vom_18.10.2010_aktualisiert_per_14.12.2021.pdf