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Personalreglement 2006 ab 01.01.2027 mit Änderungen 2012, 2017, 2024 und 2026

Das Personalreglement regelt das Rechtsverhältnis für das gesamte Personal der Gemeinde, die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie das Lohnsystem für öffentlich-rechtliches Personal.
Im Anhang II sind die Jahresentschädigungen an Behördemitglieder geregelt;
im Anhang III sind die Sitzungsgelder und übrigen Entschädigungen geregelt.

 

Die Änderung vom 09.03.2026 tritt per 01.01.2027 in Kraft. 

Informationen

Datum
9. März 2026
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Wynigen

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