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Gemeindeversammlung

6. Dez. 2025, 13.30 Uhr - 14.35 Uhr

Ort

Uhlmannhaus, Gotthelfsaal
Kappelenstrasse 19
3472 Wynigen

Kontakt

Gemeindeschreiber Christian Liechti
christian.liechti@wynigen.ch

Informationen

Beschreibung

 

Anwesend: 48 stimmberechtigte Personen (3.0 % der Stimmberechtigten)

Versammlungsleiter: Stefan Zahn, Präsident der Gemeindeversammlung


Beschlüsse
 

  1. Budget 2026
    Beratung und Genehmigung des Budgets, Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer, Kenntnisnahme Finanzplan

    Die Gemeindeversammlung genehmigt das Budget 2026 gemäss Gemeinderatsantrag mit einer Steueranlage von 1.75 Einheiten (unverändert), einer Liegenschaftssteuer von 1.0 o/oo (unverändert) und einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von 109'431 Franken grossmehrheitlich bei zwei Enthaltungen.

     
  2. Gebührenreglement zum Abfallreglement
    Beratung und Beschlussfassung über die Reglementsänderung

    Die Gemeindeversammlung genehmigt die Änderungen des Gebührenreglements zum Abfallreglement grossmehrheitlich bei einer Enthaltung.

 

  1. Schlussabrechnung
    Kenntnisnahme der Verpflichtungskreditabrechnung:
    - Umgestaltung Bahnhofplatz Wynigen

    Die Gemeindeversammlung nimmt die Schlussabrechnung zur Kenntnis.

 

  1. Orientierungen

    Es wird über die Einführung von Parkgebühren auf der Park-and-Ride-Anlage beim Bahnhof und auf dem Friedhofparkplatz ab 01.01.2026 sowie über die Bezugsmöglichkeit von Jahres- und Monatsparkbewilligungen für die Parkierung beim Bahnhof orientiert. Der Link für den Kauf der Parkabonnemente durch Pendlerinnen und Pendler mit öV-Abo (GA, Halbtaxplus oder Streckenabonnement) wird am 09.12.2025 auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Es ist auch ein Kauf am Schalter der Gemeindeverwaltung möglich.

 

  1. Verschiedenes

    Im Verschiedenen werden insbesondere Fragen und Anliegen zur Wiederinbetriebnahme des Brunnens beim Schulhaus besprochen.

 

Das Protokoll der Versammlung wird vom 11.12.2025 bis am 12.01.2026 öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann bei der Auflagestelle schriftlich und begründet Einsprache zuhanden des Protokollgenehmigungsausschusses erhoben werden.