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Änderung Überbauungsordnung Sonnhalde und geringfügige Zonenplanänderung, öffentliche Auflage

16. August 2023
Der Gemeinderat Wynigen hat Anpassungen der Überbauungsordnung (ÜO) Sonnhalde zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Vom 17. August bis 18. September 2023 können die Unterlagen zu den vorgesehenen Änderungen auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Gemeinderat Wynigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderung der Überbauungsordnung Sonnhalde sowie die damit verbundene geringfügige Änderung des Zonenplans (Anpassung an neuen Perimeter der ÜO Sonnhalde) zur öffentlichen Auflage. 

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 17. August bis 18. September 2023, bei der Gemeindeverwaltung Wynigen öffentlich auf und stehen zum Download bereit.

Innert der Auflagefrist können gegen die geplante Änderung der Überbauungsordnung Sonnhalde sowie die geringfügige Änderung des Zonenplans im Gebiet der ÜO Sonnhalde schriftlich und begründet Einsprachen und Rechtsverwahrungen eingereicht werden.

Die Anpassungen der Überbauungsordnung Sonnhalde werden für die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2023 traktandiert.

Zugehörige Objekte

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Überbauungsvorschriften_Sonnhalde_Wynigen,_Auflageexemplar.pdf Download 0 Überbauungsvorschriften_Sonnhalde_Wynigen,_Auflageexemplar.pdf
Plan_Anpassung_Überbauungsordnung_Sonnhalde_und_geringfügige_Zonenplanänderung,_Auflageexemplar.pdf Download 1 Plan_Anpassung_Überbauungsordnung_Sonnhalde_und_geringfügige_Zonenplanänderung,_Auflageexemplar.pdf
Erläuterungsbericht_ÜO-Anpassung_Sonnhalde_Wynigen,_Auflageexemplar.pdf Download 2 Erläuterungsbericht_ÜO-Anpassung_Sonnhalde_Wynigen,_Auflageexemplar.pdf