Änderung Überbauungsordnung Sonnhalde und geringfügige Zonenplanänderung, öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Wynigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderung der Überbauungsordnung Sonnhalde sowie die damit verbundene geringfügige Änderung des Zonenplans (Anpassung an neuen Perimeter der ÜO Sonnhalde) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 17. August bis 18. September 2023, bei der Gemeindeverwaltung Wynigen öffentlich auf und stehen zum Download bereit.
Innert der Auflagefrist können gegen die geplante Änderung der Überbauungsordnung Sonnhalde sowie die geringfügige Änderung des Zonenplans im Gebiet der ÜO Sonnhalde schriftlich und begründet Einsprachen und Rechtsverwahrungen eingereicht werden.
Die Anpassungen der Überbauungsordnung Sonnhalde werden für die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2023 traktandiert.
Zugehörige Objekte
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Überbauungsvorschriften_Sonnhalde_Wynigen,_Auflageexemplar.pdf | Download | 0 | Überbauungsvorschriften_Sonnhalde_Wynigen,_Auflageexemplar.pdf |
Plan_Anpassung_Überbauungsordnung_Sonnhalde_und_geringfügige_Zonenplanänderung,_Auflageexemplar.pdf | Download | 1 | Plan_Anpassung_Überbauungsordnung_Sonnhalde_und_geringfügige_Zonenplanänderung,_Auflageexemplar.pdf |
Erläuterungsbericht_ÜO-Anpassung_Sonnhalde_Wynigen,_Auflageexemplar.pdf | Download | 2 | Erläuterungsbericht_ÜO-Anpassung_Sonnhalde_Wynigen,_Auflageexemplar.pdf |