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Datensperre gegen Bekanntgabe an Private

Die Einwohnerkontrolle darf gemäss dem Datenschutzgesetz des Kantons Bern bestimmte Personendaten (Name, Vorname, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Jahrgang sowie Zu- und Wegzugsdaten) auf Gesuch hin an private Personen bekannt geben, sofern diese ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Personendaten an Private bekannt gegeben werden, können Sie bei der Einwohnerkontrolle schriftlich ein Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe einreichen.

Das entsprechende Gesuchsformular steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung. 

Weitere Informationen zur Datensperre finden Sie auf der Website der kantonalen Datenschutzbehörde.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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